Wichtige Informationen

 

Die Rassebeauftragte Sylvia Schmieder informiert:

Wesenstest: Die neue Zuchtzulassungsordnung mit Wesenstest ist ab dem 01.07.2005 gültig.
Informationen zum Wesenstets:
Ausführungsbestimmungen 1, Ausführungsbestimmungen 2, Beurteilungsbogen Wesen und Fragebogen.

 

Zuchtrelevante Untersuchungen: Zuständig für die Patellauntersuchung sind folgende Ärzte www.tieraerzteverband.de, sowie für die Augenuntersuchung folgende Ärzte www.dok-vet.de. Für den Audiometrie-Test gibt es noch keine offizielle Liste, aber alle Ärzte, die die entsprechenden Geräte und Untersuchungsbögen haben, dürfen die Untersuchung durchführen.

 

Vergabe von Anwartschaften (gültig ab 01.09.2004): Der Titel Deutscher Champion VDH wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mit fünf Anwartschaften für den Titel Deutscher Champion VDH vorgeschlagen wurden. Davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf internationalen oder nationalen Zuchtschauen errungen worden sein. Des weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.

Die Anwartschaften bei der VDH Bundessieger Zuchtschau und der VDH Europasieger Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve Anwartschaften als einzelne „normale“ Anwartschaften gewertet. Auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt, für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Champion war.

Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel Deutscher Champion VDH kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Dieser Titel berechtigt zum Start in der Champion Klasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.

Der Titel VDH Jugendchampion, sowie der Titel Veteranen Champion VDH, können nur mit drei internationalen Anwartschaften errungen werden.