Wichtige Informationen
Die Rassebeauftragte
Sylvia Schmieder informiert:
Wesenstest:
Die neue
Zuchtzulassungsordnung mit Wesenstest ist ab dem 01.07.2005 gültig.
Informationen zum Wesenstets:
Ausführungsbestimmungen 1,
Ausführungsbestimmungen 2,
Beurteilungsbogen Wesen und Fragebogen.
Zuchtrelevante
Untersuchungen:
Zuständig für die Patellauntersuchung sind folgende Ärzte
www.tieraerzteverband.de, sowie für die
Augenuntersuchung folgende Ärzte
www.dok-vet.de.
Für den Audiometrie-Test gibt es noch keine offizielle Liste, aber alle
Ärzte, die die entsprechenden Geräte und Untersuchungsbögen haben,
dürfen die Untersuchung durchführen.
Vergabe von
Anwartschaften
(gültig ab 01.09.2004): Der Titel Deutscher Champion VDH wird an
Rassehunde verliehen, wenn diese mit fünf Anwartschaften für den Titel
Deutscher Champion VDH vorgeschlagen wurden. Davon müssen mindestens
drei Anwartschaften auf internationalen oder nationalen Zuchtschauen
errungen worden sein. Des weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei
mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.
Die Anwartschaften bei
der VDH Bundessieger Zuchtschau und der VDH Europasieger Zuchtschau
zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve Anwartschaften
als einzelne „normale“ Anwartschaften gewertet. Auch wenn keine
Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt, für den Fall, dass am Tage der
Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher
Champion war.
Zwischen der ersten und
der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12
Monaten liegen. Der Titel Deutscher Champion VDH kann nur einmal an
einen Hund verliehen werden. Dieser Titel berechtigt zum Start in der
Champion Klasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.
Der Titel VDH
Jugendchampion, sowie der Titel Veteranen Champion VDH, können nur mit
drei internationalen Anwartschaften errungen werden.
|