Ausstellungen

 

 

 

Die unterschiedlichen Schauen:

Spezialzuchtschau/CAC-Schau:
Wettbewerb um die Vergabe der Anwartschaften CAC, Res-CAC, VDH und VDH-Res

Klubsiegerschau:
Wie CAC Schau, außerdem wird der Titel Klubsieger und Klub-Jugendsieger vergeben.

Internationale Zuchtschau/CACIB-Schau:
Wettbewerb um die Vergabe der Anwartschaften CACIB, Res-CACIB, CAC, Res-CAC, VDH und VDH-Res

Europasieger/Bundessiegerschau:
Wie Internationale Zuchtschau, außerdem wird der Titel Bundessieger, Bundes-Jugendsieger bzw. Europasieger, Europa-Jugendsieger vergeben. Jeweils an den/die beste(n) Rüden/Hündin aus der Jugendklasse und den/die insges. beste(n) Rüde/Hündin aus den übrigen Klassen

Jüngstenklasse:
6 bis 9 Monate, Hund erhält Beurteilung/Richterbericht, jedoch keine Wertnote oder Plazierung

 

 

Klasseneinteilung : 

In dieser Reihenfolge wird auch gerichtet.

Veteranenklasse ab 8 Jahren
Ehrenklasse    Hunde mit dem Titel: Int. Champ.
Jüngstenklasse   6 bis  9 Monate
Jugendklasse   9 bis 18 Monate
Zwischenklasse 15 bis 24 Monate
Championklasse ab 15 Monate, Hund muß anerkannten Siegertitel vorweisen, dazu zählen:
Nationaler Champion von der FCI anerkannten Länder, Dt. Champ. VDH, Int. Champ., FCI-Weltsieger, Bundessieger sowie Europasieger. Der Titel Klubsieger berechtigt nicht zur Meldung
Gebrauchshundeklasse  
Offene Klasse ab 15 Monate


Titel-Vergabe Bestimmungen:
 

Deutscher Jugend-Champion KfT:
4 Anwartschaftskarten von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern aus mindestens 2 Landesgruppen 
ohne zeitliche Begrenzung.
Das Reserve Jugend-CAC kann aufgewertet werden, wenn der vorplazierte Hund am Ausstellungstag
bereits Jugend-Champion ist oder die Bedingungen erfüllt hat.

Deutscher Champion KfT:
Regelung a: es müssen 4 CAC´s unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen werden, von denen mind. eine auf einer Int-,Allgem.- oder Klubsiegerschau errungen wurde. Zwischen dem ersten und dem letzten CACmuß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen. 1 CAC kann durch 3 Res-CAC ersetzt werden.
Regelung b: es müssen 5 CAC´s unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen werden. Die Aufwertung von 3 Res-CAC´s kann bei dieser Regelung keine Anwendung finden. Zwischen dem ersten und dem letzten CAC muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.

Deutscher Champion VDH:
Es müssen 4 VDH Anwartschaften unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen werden, von denen mind. 2 auf Int.- oder Allgem.-Zuchtschauen errungen wurden. Zwischen dem ersten und dem letzten VDH muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.

Änderungen im VDH Zuchtschauwesen:                                                                

Für alle Aussteller ein wichtiger Hinweis: der VDH hat auf seiner Mitgliederversammlung 2003 Änderungen im Zuchtschauwesen verabschiedet, die seit 1. Juli 2004 in Kraft getreten sind. Somit ist für alle Internationalen und Nationalen Zuchtschauen die Einführung einer Zwischenklasse für Hunde von 15-24 Monaten vorgeschrieben. In vielen Nachbarländern gibt es diese Klasse schon seit einiger Zeit. Es wird die Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion VDH“ zusätzlich auch in der Zwischenklasse in Wettbewerb gestellt.
Der VDH-Vorstand hat weiterhin folgende Änderungen der Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Champion VDH“ beschlossen: es werden 5 Anwartschaften benötigt, davon mind. eine auf der Bundessieger - oder Europasieger-Zuchtschau, mind. 2 Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen und 2 auf Spezialzuchtschauen von mind. 3 verschiedenen Zuchtrichtern mit einem zeitlichen Zwischenraum von 12 Monaten.

Der VDH-Vorstand hat in seiner Sitzung am 2./3. August 2004 aufgrund besonderer Härten für zahlreiche Aussteller die Vergabestimmungen nochmals geändert. Die Pflichtanwartschaft auf den Dortmunder Titelausstellungen entfällt - dort errungene Anwartschaften werden statt dessen doppelt gewertet. Im Detail lauten die Bedingungen nun:

5 Anwartschaften, davon

  • mindestens 3 Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen
  • maximal 2 Anwartschaften auf Spezialzuchtschauen
  • Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Champion (VDH)" war).

Neu ist ebenfalls die Einführung einer Veteranenklasse mit Vergabe des Titels „Deutscher Veteranen-Champion VDH“.
In der Jugendklasse wird seit ab dem 1. Juli 2004 der Titel „Deutscher Jugend-Champion VDH“ vergeben. Beide Titel benötigen mind. 3 Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen unter mind. 2 verschiedenen Richtern ohne zeitliche Begrenzung.

Alle genannten Neuerungen gelten seit dem 1. Juli 2004 auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen. Als Übergangsregelung für Hunde, die ihre erste VDH-Siegeranwartschaft vor dem 1. Juli 2004 erhalten haben, gelten noch die alten Vergabebestimmungen.
 

Int.-Schönheits-Champion:
Es müssen 4 CACIB´s nachgewiesen werden, die unter 3 verschiedenen Richtern in 3 verschiedenen Ländern errungen wurden. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.